„Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln ist dem österreichischen Pyrotechnikfachhandel ein wichtiges Anliegen. Daher appelliere ich an die österreichische Bevölkerung: Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerkskörper im österreichischen Fachhandel. Denn nur hier werden Artikel entsprechend der Sicherheitsnormen verkauft und die nötige Beratung angeboten“, so Rudolf Jost, Branchensprecher des Pyrotechnikhandels sowie der Pyrotechniker im Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. „Ich rate inständig vom Kauf illegaler Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder online ab. Denn diese Produkte bergen oft extreme Verletzungsgefahren und schaden neben der Tier- und Umwelt auch der Branche immens“, so Jost weiter.
Die Branche appelliert auch, die Altersgrenzen für das Abfeuern von Pyrotechnikartikeln einzuhalten. So gilt etwa für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, andere Feuerwerke der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren. Informationen stellt der österreichische Pyrotechnikhandel unter https://bit.ly/3D4AXDd zur Verfügung. Auch das Innenministerium informiert alljährlich vor Silvester zu Besitz, Verwendung und Überlassung von pyrotechnischen Gegenständen, siehe https://bit.ly/3GjCkPV.
Feuerwerke und Umwelt
Feuerwerkskörper bestehen zu 90% aus Pappe oder Karton. Laut einer aktuellen Studienanalyse verursachen Feuerwerke lediglich 0,28% des Feinstaubes in Österreich, dieser ist jedoch wasserlöslich und weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen. Außerdem verursachen Feuerwerke nur 0,0001% CO2 der Gesamtemissionen. Alle im österreichischen Handel erhältlichen Feuerwerksartikel sind auf 120 dB auf 8 Meter Entfernung beschränkt und enthalten keine giftigen Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Quecksilber.
„Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der Gemeinden und Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu entsorgen“, so ein weiterer dringender Appell des Branchensprechers an die Verbraucher, „werden diese und alle anderen Regeln eingehalten, steht einem bunten, fröhlichem Jahreswechsel nichts im Wege“, so Jost abschließend. (PWK747/NIS)
Studienanalyse: Studienanalyse zur Umweltbelastung durch Feuerwerke
Folder: Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
Quelle APA-OTS am 20. Dezember 2021 um 14:29 Uhr