Wenn ein Schulbus an einer Haltestelle steht, ist höchste Aufmerksamkeit im Straßenverkehr gefragt. Besonders für Kinder stellt das Ein- und Aussteigen eine gefährliche Situation dar – oft fehlt ihnen die Erfahrung oder das richtige Einschätzungsvermögen im Straßenverkehr. Aus diesem Grund schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln vor, wie sich Lenkerinnen und Lenker in der Nähe von Schulbussen zu verhalten haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften gelten und warum gerade in diesen Momenten Rücksicht und Vorsicht Leben retten können.

1. Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinker
Wenn der Schulbus den Warnblinker eingeschaltet hat (gelbes Blinklicht vorne und hinten):
- Du musst anhalten, wenn Kinder ein- oder aussteigen oder sich in unmittelbarer Nähe der Tür befinden.
- Es gilt absolutes Überholverbot – in beide Fahrtrichtungen, auch auf der Gegenfahrbahn, wenn kein Mittelstreifen vorhanden ist.
- Erst weiterfahren, wenn keine Gefahr mehr für die Kinder besteht (z. B. wenn alle sicher im Bus oder weit weg vom Bus sind).
2. Schulbus ohne Warnblinker
Wenn der Bus ohne Warnblinkanlage an der Haltestelle steht:
- Du darfst grundsätzlich vorbeifahren, aber:
- Mit erhöhter Aufmerksamkeit.
- Langsam und jederzeit bremsbereit – rechne damit, dass Kinder plötzlich über die Straße laufen.
Weitere wichtige Regeln
- Schulbusse sind oft mit einem „Schulbus“-Schild gekennzeichnet – das verpflichtet zu besonderer Vorsicht.
- Haltestellen mit „Schulbus“-Symbol: Auch hier gilt besondere Achtsamkeit, selbst wenn der Bus noch nicht da ist.
- Auch beim Annähern an Schulbusse in Bewegung: Wenn er langsam fährt, blinkt oder anhält, immer bremsbereit sein.
Strafen bei Verstößen
- Nichtbeachten des Überholverbots oder Missachtung des Warnblinklichts kann mit empfindlichen Geldstrafen und Punkten im Führerscheinregister geahndet werden.
- Gefährdung von Kindern kann auch zu einer Führerscheinabnahme führen.
Quelle Die Redaktion am 16. Mai 2025