ufgrund der „Empfehlungen zur Wiedereröffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012)“ vom Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Stand 13.5.2020 kann das Regionalbad ab 29.5.2020 unter dem Gesichtspunkt vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung von Covid-19 (siehe Beilage) wieder eröffnet werden.
Das Regionalbad soll daher ab Mittwoch, dem 3. Juni 2020 unter Einhaltung dieser Empfehlungen und nachfolgenden Bestimmungen wieder eröffnet werden.
- Gültigkeit: befristet von Mi. 3.6. bis So. 6.9.2020
- Betriebszeiten: Mittwoch bis Sonntag von 9 bis 19 Uhr
- Zu dieser Zeit gelten nur die günstigeren „Covid“ TarifeErwachsene Jugendliche
- Jahreskarten werden um 4 Monate verlängert (2 ½ Monate wegen Covid 19 Schließung und 1 ½ Monate wegen der günstigeren Covid 19 Dauerkarte)
- Badeschluss ½ Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten
- Zugangsbeschränkung: 77 Personen bei 460m² Wasserfläche (6m²/Person)
- Schwimmbecken 67 Personen
- Lehrschwimmbecken 10 Personen
- Zusatzregeln für die Badegäste
Quelle Stadtgemeinde Gänserndorf am 05. Juni 2020 um 09:23 Uhr