In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 463 Kinder als Rad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer:innen an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt – das bedeutet bei rund jedem fünften aller Schulwegunfälle. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten. Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Nieder- und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2018 bis 2022, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). „Besonders in Schulnähe gilt für alle Verkehrsteilnehmer:innen, aber vor allem für Fahrzeuglenker:innen, achtsam und bremsbereit unterwegs sein und besonders auf Kinder zu achten. Für mehr Sicherheit am Schulweg mit Rad und Roller, müssen Kinder und Eltern die Regeln im Straßenverkehr kennen, vor allem aber: regelmäßig üben – und das am besten bereits in den Ferien“, so Marion Seidenberger, ÖAMTC-Verkehrspsychologin.
Wo und ab welchem Alter ist das Fahren mit Rad & Roller erlaubt?
Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen mit Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die 4. Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das ab acht Jahren allein möglich. „Wichtig ist, dass Eltern darauf achten, dass die Kinder beim Rad- bzw. Rollerfahren immer einen Helm tragen. Verpflichtend ist das für radfahrende bzw. E-Scooter fahrende Kinder unter zwölf Jahren, empfehlenswert ist es im Sinne der eigenen Sicherheit aber in jedem Alter“, rät Seidenberger.
Grundsätzlich müssen Kinder mit einem Fahrrad oder E-Scooter die Radfahranlage benützen, nur sofern keine vorhanden sind, die Fahrbahn. Am Gehsteig sind nur Kinderräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von bis zu 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll). Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn- oder Spielstraßen verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist damit verboten.
Sicher unterwegs: Schultasche am Gepäckträger oder vergurtet am Rücken
„Wer mehr Routine hat, ist sicherer unterwegs: Üben, auch mit gepackter Schultasche, lautet also die Devise“, sagt Seidenberger. Vor allem zum Schulbeginn ist das Gewicht der Schultasche besonders hoch – eine schwere Tasche am Rücken kann das Fahren beeinträchtigen und die Flexibilität einschränken. „Beim Radfahren ist es daher besser, die Tasche hinten auf dem Gepäckträger zu befestigen – für einen guten Halt sorgen Spanngurte. Fahren Kinder täglich mit dem Rad, lohnt sich eine speziell für den Gepäckträger geeignete Tasche bzw. ein Fahrradkorb.“ Auf keinen Fall dürfen Riemen oder Gurte in die Speichen geraten.
Besonders viel Geschick benötigt das Lenken eines E-Scooters. „Diese Fahrzeuge sind aufgrund der flotten Geschwindigkeit und oftmals abrupt einsetzenden Beschleunigung mit Vorsicht zu genießen und für Kinder im Straßenverkehr nur mit viel Übung und Fahrsicherheit geeignet“, erklärt Seidenberger. Unterwegs mit Tretroller oder E-Scooter sollte die Schultasche am Rücken über beide Schultern getragen werden. Verfügt die Schultasche über einen Beckengurt bzw. Brustgurt, kann sie nicht rutschen. Am Lenker sollte während der Fahrt nichts, auch kein Turnsackerl, hängen.
Quelle ÖAMTC am 24. August 2023 um 09:38 Uhr