NÖ Verkehrsberatung – ein kostenloses Service für Gemeinden

LR Schleritzko: „Wir bieten unseren Gemeinden dieses Service an, um den Landsleuten eine sichere und nachhaltige Mobilität garantieren zu können“

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Gemeinden sind zuständig für die Verkehrserschließung, den ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr. Das Land Niederösterreich unterstützt die Gemeinden bei diesen Aufgaben durch die NÖ Verkehrsberatung, um gemeinsam die Ziele des Mobilitätskonzeptes 2030+ zu erreichen.

„Wir bieten unseren Gemeinden dieses Service an, um den Landsleuten eine sichere und nachhaltige Mobilität garantieren zu können. Denn Fakt ist: Durch kostenlose Serviceangebote wie die NÖ Verkehrsberatung, können neue Mobilitätslösungen frühzeitig aufgezeigt und für die Regionen umgesetzt werden“, führt Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko in diesem Zusammenhang aus.

Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalen Mobilitätsmanagements der NÖ.Regional haben 2016 eine spezielle Ausbildung zum Verkehrsberater absolviert und beraten seither NÖ Gemeinden in Verkehrsangelegenheiten. Ihre Aufgabe ist es – gemeinsam mit den Gemeindeverantwortlichen – Lösungsvorschläge zu Mobilitätsfragen wie etwa Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen, Radverkehr, Verkehrsdatenverbund, etc. zu erarbeiten. Seit 2016 gab es landesweit 257 Verkehrsberatungen in den niederösterreichischen Gemeinden. Alleine im Jahr 2021 zählen wir 50 Beratungen, hauptsächlich zu den Themen Radverkehr, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung und Tempoverminderung im Ortsgebiet. Die meisten Verkehrsberatungen fanden dabei im Waldviertel (29%) statt, gefolgt vom Industrieviertel (25%) und dem Weinviertel (18%) sowie dem Mostviertel (16%) und der Hauptregion NÖ-Mitte (12%).

Die Verkehrsberatung steht allen NÖ Gemeinden zur Verfügung. Angefordert werden kann diese von den Bürgermeistern unkompliziert per E-Mail an die Fachabteilung für Raumplanung und Gesamtverkehrsangelegenheiten des Landes Niederösterreich (RU7). Die Verkehrsberater setzen sich daraufhin mit den Gemeinden in Verbindung und führen Begehungen vor Ort durch, bevor sie Lösungsvorschläge in einem Empfehlungsschreiben verfassen. Dieses kann in weiterer Folge als Grundlage für notwendige Entscheidungsprozesse in den Gemeinden und für künftige Auftragsvergaben herangezogen werden.

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 10. Jänner 2022 um 13:36 Uhr


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