„NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024“ ab 1. Jänner zu beantragen

LR Teschl-Hofmeister: In den vergangenen drei Monaten sind über 25.000 Anträge zum „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023“ eingelangt

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Seit Herbst können bezugsberechtigte Landsleute den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ beantragen. „Über 25.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben getreu dem Motto ,daheim vor stationär‘ für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden den Antrag zum ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘ gestellt“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Der Antrag für 2023 konnte noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. „Ab 1. Jänner können Pflege- und Betreuungsbedürftige den ,NÖ Pflege-und Betreuungsscheck 2024‘ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen und 1.000 Euro Unterstützung erhalten“, so Teschl-Hofmeister. Bezugsberechtigt sind Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3, Personen mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1. In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erfolgen.

Das Geld des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen verwendet werden. Gerade die Soziale Alltagsbegleitung erfreut sich großer Beliebtheit. Wurden 2020 rund 25.000 Einsatzstunden von 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für insgesamt 318 pflege- und betreuungsbedürftige Personen geleistet, so stiegen die Zahlen von Jänner bis November 2023 auf über 107.000 Einsatzstunden von 179 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für insgesamt über 1.200 Personen. Im Vorjahr wurde dieses Angebot vom Land NÖ mit 1,8 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr stehen für die Soziale Alltagsbegleitung budgetäre Mittel in Höhe von 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. „Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, erklärt Teschl-Hofmeister.

Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, sagt die Landesrätin.

2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen.

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 02. Jänner 2024


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