Niederösterreich ermöglicht Geschäftsöffnungen am 19. Dezember

LR Danninger/LR Königsberger-Ludwig: Jene Geschäfte betroffen, die im vergangenen Lockdown geschlossen waren

Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig © NLK Pfeiffer

Jene Geschäfte, die während des vergangenen Lockdowns behördlich geschlossen waren, dürfen in Niederösterreich am vierten Adventsonntag, dem 19. Dezember von 10 bis 18 Uhr öffnen. Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig unterzeichneten dazu die entsprechende Verordnung. Die Ausnahmeregelung, auf die sich die Sozialpartner geeinigt haben, soll es den vom Lockdown betroffenen Branchen ermöglichen, einen Teil des entgangenen Umsatzes im Weihnachtsgeschäft nachzuholen. In Niederösterreich waren rund 4.500 Geschäfte im Einzelhandel mit 25.000 Beschäftigten von den Lockdown-Schließungen betroffen.

„Diese – von einer sozialpartnerschaftlichen Einigung getragenen -einmaligen Sonntagsöffnung am 19. Dezember schafft eine zusätzliche Möglichkeit, bei den heimischen Händlern Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Mein Dank gilt den Händlerinnen und Händlern, die in dieser schwierigen Zeit einmal mehr ihre Flexibilität unter Beweis stellen. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Menschen in unserem Bundesland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Damit halten sie Wertschöpfung im Land und sichern so Arbeitsplätze in Niederösterreich“, betont Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger.

„Diese außergewöhnlichen Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Öffnung der Geschäfte am vierten Adventsonntag fällt in diese Kategorie. Aber dank des Sonderkollektivvertrages mit der Gewerkschaft sind die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel abgesichert worden. Der einmalige Schritt darf nicht dazu führen, dass generell am arbeitsfreien Sonntag gerüttelt wird“, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Die Möglichkeit der einmaligen Sonntags-Öffnung betrifft ausschließlich jene Branchen, die während der Zeit des vergangenen Lockdowns geschlossen halten mussten. Die Regelung gilt also etwa nicht für Supermärkte und Drogerien. Beschäftigt werden dürfen an diesem Tag nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich freiwillig melden. Diese verdienen das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen am 19. Dezember nicht beschäftigt werden.

„Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wollen heuer für Weihnachtsgeschenke im Schnitt 340 Euro auszugeben. Eine stolze Summe, die zu einem schönen Umsatz in Niederösterreich führen wird, wenn sie hierzulande ausgegeben wird“, betonen die Landesräte Danninger und Königsberger-Ludwig abschließend.

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 15. Dezember 2021 um 09:18 Uhr


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