2020 lag der Anteil der Alkoholunfälle an allen Unfällen mit Personenschaden mit ca. sieben Prozent auf einem sehr hohen Niveau. Im heurigen Jahr kamen bereits acht Personen bei Alkoholunfällen ums Leben (bis inklusive 27. Juni 2021; Quelle: BMI). „Dass diesbezüglich die Sommermonate besonders gefährlich sind, zeigt die Statistik jedes Jahr aufs Neue: Mit Juni steigt der Anteil der Alkoholunfälle im Jahresverlauf deutlich an“, weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. „Im Juli wird meist der Höchststand an Alkoholunfällen erreicht: In diesem Monat ereigneten sich in den Jahren 2016 bis 2020 zwischen rund 250 und 300 Unfälle mit Personenschaden aufgrund von Alkohol.“ Mit etwas weniger Unfällen, aber dennoch auf hohem Niveau, folgen August und September (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).
„Das deutliche Plus an Alkoholunfällen im Sommer ist besorgniserregend – und zeigt wiederum, dass die negative Auswirkung alkoholischer Getränke im Straßenverkehr noch zu oft unterschätzt wird“, sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Die Alkoholisierung im Straßenverkehr betrifft nicht nur Pkw-Lenker – auch Fahrrad- und Motorradlenker oder Fußgänger sind oftmals beeinträchtigt an Unfällen beteiligt. „Anscheinend gehen zu viele Verkehrsteilnehmer besonders in den Sommermonaten sorglos mit einer Alkoholbeeinträchtigung um und nehmen leider dennoch ein Fahrzeug in Betrieb. Dass ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt oder vielleicht gar mehr nicht gegeben ist, könnten sie aber allein durch die Anzahl der geleerten Gläser oder eine vermutlich hohe ‚Zeche‘, mitbekommen“, sagt die ÖAMTC-Expertin. Zu oft werden klar erkennbare körperliche Anzeichen und Einschränkungen durch den reichlichen Alkoholkonsum ignoriert. Mit dem Lenken eines Fahrzeugs bringt man sich und andere dann in Gefahr. Immer wieder gibt es auch Personen, die den Beteuerungen der Alkoholisierten, noch gut fahren zu können, Glauben schenken und sich mit diesen hochriskanten Lenkern in ein Fahrzeug setzen.
Nicht an Promillegrenzen herantrinken – Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer
Unabhängig von erlaubten Grenzwerten sollte man sich keinesfalls ans Limit herantrinken. „Vielmehr sollte man dem Motto ‚Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht‘ treu bleiben“, so Expertin Seidenberger. „Bereits rechtzeitig vor dem ersten Schluck Alkohol muss eine kluge, sichere und fixe Heimfahrentscheidung getroffen werden.“
Das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend streng sind die Straffolgen. „Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Wer hierzulande von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer saftigen Verwaltungsstrafe auch mit einer Vormerkung rechnen – ab 0,8 Promille sogar mit der Entziehung der Lenkberechtigung sowie, je nach Alkoholisierungsgrad, mit Strafen bis zu 5.900 Euro. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.
Promillegrenzen auch im Ausland beachten – offene Strafen vollstreckbar
Vor dem Start in den Urlaub sollte man sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen und Promillegrenzen informieren. „Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten“, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen auch im Ausland drastische Folgen. Wer beispielsweise in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, muss mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Generell drohen bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts. „Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden“, rät Seidenberger abschließend.
Quelle ÖAMTC am 13. Juli 2021 um 10:19 Uhr