Einwegpfand ist gut, Maßnahmen pro Mehrweg zu mutlos

DIE UMWELTBERATUNG sieht Nachbesserungsbedarf bei der Förderung von Mehrwegsystemen.

Getränkeverpackungen © Nadine Wolbart DIE UMWELTBERATUNG

DIE UMWELTBERATUNG begrüßt die für 1. Jänner 2025 festgelegte Einführung eines Pfands auf Einweg-Getränkeverpackungen. Einweg-Pfand wirkt der Vermüllung der Natur entgegen und die Einweg-Abfälle können durch die sortenreine Erfassung auch besser recycelt werden. Schwere Mängel ortet DIE UMWELTBERATUNG jedoch bei der ebenfalls angekündigten Regelung für Mehrweg-Getränkeverpackungen.

Einweg-Pfandsysteme sind in Europa seit Jahren auf dem Vormarsch und es ist erfreulich, dass nun endlich auch in Österreich ein Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt wird. Am wenigsten Abfall entsteht allerdings bei Mehrwegflaschen, die zuerst viele Male wieder befüllt werden, bevor schließlich auch sie ins Recycling gelangen. Daher ist es wichtig, die Einführung eines Einweg-Pfands mit ambitionierten, verbindlichen und effektiven Maßnahmen für eine deutliche Steigerung des Mehrweg-Anteils zu kombinieren.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Bemühen, ein Pfand auf Einwegverpackungen einzuführen und Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen zu setzen. Die Neuregelung für Mehrwegsysteme im Abfallwirtschaftsgesetz reicht jedoch nicht, um tatsächlich eine deutliche Steigerung der Mehrwegquote sicherzustellen. Man hofft offenbar weiterhin auf den guten Willen der Handelsunternehmen“, erklärt Mag. Elmar Schwarzlmüller, Ressourcenexperte von DIE UMWELTBERATUNG.

5 Kritikpunkte betreffend Mehrwegregelung

  • Startverzögerung: Die Mehrweg-Regelung gilt mit Einschränkungen ab 2024 und erst ab Anfang 2025 in vollem Umfang – bis dahin verstreicht wertvolle Zeit.
  • Mehrwegquoten viel zu niedrig: Die Ziele reichen nicht, um den Mehrweganteil merklich zu steigern. Bis 2025 sollen 25% der Getränke in Mehrflaschen verkauft werden, das wäre aber auch schon bis 2023 möglich. Und bis 2030 sollen 30% der Getränke in Mehrweggebinden verkauft werden, dabei wären 55% machbar – wie ursprünglich im sogenannten „3-Punkte-Plan“ vorgesehen.
  • Extrem niedrige Vorgaben für Mineralwasser und Bier: Für Bier und Wasser wurde der vorgegebene Mindestanteil an angebotenen Mehrwegprodukten im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Regelung massiv gesenkt – von 60% auf 15% (!) bei Bier und von 20% auf 15% bei Wässern. Eine Steigerung dieser niedrigen Prozentsätze im Lauf der Zeit ist nicht vorgesehen.
  • Kleine Verpackungen bei Berechnungen einfach ignoriert: In die Berechnung der Vorgaben für das Mehrwegangebot bei Wasser, Saft und alkoholfreien Erfrischungsgetränken werden Getränke in Verpackungen bis zu 0,5l nicht miteinbezogen! Das betrifft etwa die Hälfte der Einweggebinde in diesen Getränkekategorien, also fast 1 Milliarde Verpackungen. Dabei machen gerade diese Kleinstgebinde besonders viel Müll.
  • Der Erfolg wird am Angebot gemessen statt am tatsächlichen Verkauf! Die Mehrwegregelung legt nur fest, wieviel % der Getränke vom Handel in Mehrweggebinden angeboten werden müssen. Sie schreibt aber nicht vor, wie hoch der Mehrweganteil bei den tatsächlich verkauften Getränken sein muss, obwohl gerade das entscheidend für den Umweltschutz wäre! Wenn beispielsweise Getränke in Mehrwegflaschen teurer verkauft werden als solche in Einwegflaschen und sich deshalb schlecht verkaufen, sind Mehrwegquote und Umweltwirkung gering, auch wenn die Prozentsätze betreffend Angebot erfüllt sind.

„Positiv sehen wir neben der Einführung des Einweg-Pfands, dass nun auch die Diskonter erste Schritte in Richtung Mehrweg gehen müssen. Aber das sind aus unserer Sicht zu kleine Schritte um eine echte Trendwende weg von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und nachhaltigem Konsum zu schaffen. Wir hätten uns mehr Mut und ambitioniertere Schritte zur Förderung von Mehrweg erwartet“, so Schwarzlmüller.

Quelle DIE UMWELTBERATUNG am 29. Oktober 2021 um 08:00 Uhr


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