Die Qual der Wahl beim Schulweg – das ist zu beachten

Zu Fuß, Rad oder öffentlich – Tipps für den Schulweg mit unterschiedlichen Mobilitätsformen

Werbung

  • ❱ Zusammenbau von Möbelbausätzen / Montage von Fenstern und Türen / Montage von Rollläden innen und außen / Ihr Spezialist Christian Thomas Kolek 0664/4666866 ❰
  • ❱ Montage von Garagentoren und Torantrieben / Folienbeschichtung von Glasscheiben / Und noch vieles mehr! Ihr Spezialist Christian Thomas Kolek 0664/4666866 ❰

Während im Osten Österreichs die Ferien bereits zu Ende sind, geht die Schule im Rest des Landes in der kommenden Woche los. Doch wie kommen Kinder überhaupt dorthin? Der Mobilitätsclubs hat die wichtigsten Tipps und Regeln für den Schulweg – wie auch immer er absolviert wird – zusammengefasst.

  • Zu Fuß: Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist es, den Weg zu üben, bevor er zum ersten Mal allein bewältigt wird. „Herausforderungen gibt es am Schulweg genug“, stellt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger klar. Diese reichen von Einfahrten, großen Autos, leisen Fahrzeugen über ablenkende Werbetafeln sowie hohen Bepflanzungen bis hin zu Baustellen oder Mistkübeln. All das kann Kindern die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, sie vor ihnen „verstecken“ oder erschrecken. Daher heißt es für Eltern, das Gefahrenbewusstsein ihrer Sprösslinge zu schärfen. „Auch Ablenkungen wie Handyspielen beim Gehen, telefonieren oder Musik hören mit Kopfhörern sind nicht zu unterschätzende Störfaktoren“, warnt Seidenberger. Auch dafür müssen Kinder unbedingt vorab sensibilisiert werden. Ob man sein Kind alleine gehen lässt, obliegt übrigens immer allein der Verantwortung der Eltern, Vorschriften dazu gibt es nicht.
  • Mit dem Fahrrad: Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter: 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Rad fahren. „Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab zehn Jahren alleine fahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder in einem Fahrradanhänger transportiert werden“, sagt ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller.
  • Mit den Öffis: Nutzen Schulanfänger die öffentlichen Verkehrsmittel, sollten das richtige Verhalten an Haltestellen, das Zu- und Aussteigen sowie die Querung der Fahrbahn vorab gemeinsam geübt werden. „Autolenker sollten sich bewusst sein, dass gerade jetzt wieder erhöhte Aufmerksamkeit an Haltestellen geboten ist“, hält Marion Seidenberger fest. „Bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht – also muss der Autofahrer etwaige ‚Verhaltensfehler‘ von Kindern ausgleichen.“
  • Mit dem Auto: „Selbstverständlich müssen Kinder im Auto vorschriftsmäßig gesichert werden“, appelliert Tanja Tretzmüller an alle, die ihre Kinder als „Elterntaxi“ in die Schule bringen. „Bis 14 Jahre und einer Größe von unter 1,50 Metern ist ein entsprechender Kindersitz Pflicht. Über 1,50 Meter große Kinder müssen sich mit dem Sicherheitsgurt anschnallen.“ Achtung: Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis 5.000 Euro) eine Eintragung ins Führerscheinregister (Vormerkdelikt). Abgesehen von der Kindersicherung gilt für Autofahrer: Höchste Konzentration im Bereich von Schulen!
  • Mit Trendsportgeräten: Skateboard, Tretroller, Inline-Skates – auch diverse Trendsportgeräte werden von Kindern gern für den Schulweg genutzt. Neben der Sturzgefahr sollten Eltern und Kinder auch über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid wissen: So darf z.B. das Skateboard als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug auf dem Gehsteig, in Fußgängerzonen und in Wohn- bzw. Spielstraßen benutzt werden. Dabei darf man aber nicht zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sind viele Fußgänger unterwegs oder ist das Gelände zu steil zum sicheren Anhalten, kann die Benutzung auch unzulässig sein. „Zu beachten ist hier auch das Alterslimit: Unter zwölf Jahren muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. Mit dem Radfahrausweis dürfen Kinder ab zehn Jahren auch mit Skateboard oder Kleintretroller alleine unterwegs sein“, so ÖAMTC-Juristin Tretzmüller. Details dazu gibt es unter www.oeamtc.at/trendsportgeraete.

Welches Verkehrsmittel ist am sichersten?

Das ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Wohn- und Schulorts. Gibt es beispielsweise am Land keine geeignete öffentliche Anbindung, Gehsteige oder Radwege, kommen insbesondere jüngere Kinder mit den Eltern im Auto oder mit Schülerfahrtendiensten am sichersten zur Schule.

Allgemein empfiehlt es sich, gemeinsam mit den Kindern die sicherste Route zur Schule festzulegen. „Das muss nicht immer der kürzeste Weg sein“, weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. „Kinder sollen die Fahrbahn so wenig wie möglich überqueren müssen. Lieber Fahrbahnüberquerungen bei Ampeln, Zebrastreifen, Unter- oder Überführungen wählen.“ Wenn dadurch das Überqueren sicherer wird, sollte man unbedingt einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.

Quelle ÖAMTC am 10. September 2018 um 09:34 Uhr


zur Startseite