Blau-Gelbes Schulstartgeld: Beantragung ab 16. August 2022

Teschl-Hofmeister: 20 Millionen Euro für rund 200.000 Kinder und Jugendliche

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Am Freitagvormittag, informierte Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister in einer Presskonferenz in St. Pölten über den Start der Beantragung des Blau-Gelben Schulstartgeldes. „Mit dem Blau-Gelben Schulstartgeld haben wir eine ganz konkrete, ganz einfache und ganz zielgenaue Unterstützung für die Eltern, Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich beschlossen“, so Teschl-Hofmeister, und weiter: „Mit 100 Euro werden alle Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich unterstützt, ganz egal, welche Schule besucht wird. Diese Maßnahme erreicht treffsicher rund 200.000 Kinder und Jugendliche und das Land Niederösterreich investiert hierfür 20 Millionen Euro.“

Von der Primar- über die Sekundarstufe bis hin zu allen Lehrlingen könne das Blau-Gelbe Schulstartgeld beantragt werden, unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung sei, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich habe. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spiele für die Beantragung aber keine Rolle.

Teschl-Hofmeister betonte außerdem: „Jedes Kind, jeder und jede Jugendliche in Niederösterreich, ist uns gleich viel wert. In einer Zeit, in der Teuerungen uns alle treffen und besonders der Schulstart von Mehrausgaben gekennzeichnet ist, möchte ich mich noch einmal bei allen Parteien bedanken, die gemeinsam mit uns diese Unterstützungsmaßnahme für unsere niederösterreichischen Familien beschlossen haben.“

Ab Dienstag, den 16. August 2022, bis einschließlich 4. Februar 2023 kann das Blau-Gelbe Schulstartgeld auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at beantragt werden.

Alle Fragen rund um das Schulstartgeld können per Mail an schulstartgeld@noel.gv.at gerichtet werden. Auch eine Hotline ist eingerichtet: +43 (0)2742 – 9005 – 46346

Abschließend gab die Landesrätin noch einen Ausblick zum Einsatz Corona-positiven Personals in Schulen und Kindergärten. „Symptomlose Corona-positive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen zum Dienst kommen, werden aber mit administrativen Tätigkeiten betraut“. Teschl-Hofmeister stellte klar: “Keinesfalls wird jenes Personal mit den Kindern in der Gruppe arbeiten.“ Symptomlose, Covid-positive Erziehungsberechtigte werde es nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung gestattet, ihre Kinder unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen in den Kindergarten zu bringen und auch wieder abzuholen. In Bezug auf Landeslehrerinnen und -lehrer sagte sie: „Ob wir die Regelungen, die für die Bundeslehrerinnen und -lehrer gelten, genauso beim Lehrpersonal des Landes umsetzen, prüfen wir gerade.“

Hier gehts zur Anmeldung

Blau-gelbes Schulstartgeld 2022

Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.

Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.  

Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Kriterien für die Gewährung der Förderung

Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen.

Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden.

Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen.

Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online-Formular hochzuladen!

Hier gehts zur Anmeldung

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 16. August 2022 um 09:35 Uhr


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