Die Tage werden kürzer, es ist nicht mehr so lange hell. Der oftmals langanhaltende Nebel trägt sein Übriges zur eingeschränkten Sicht beim Autofahren bei. Damit die eigene Sicht nicht leidet und die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs gewährleistet ist, klärt der ARBÖ über die richtige Beleuchtung auf.
Wann welches Licht verwendet werden soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich von einer Minute auf die andere ändern. Bei Benutzung des falschen Lichts können Strafen drohen. „In Österreich wird falsche Lichtverwendung theoretisch mit bis zu 5.000 Euro bestraft. In der Praxis wird meist ein Organstrafmandat von EUR 36,00 oder bei Anonymverfügung bis zu EUR 72,00 ausgestellt. Bei einer Anzeige droht eine deutlich höhere Strafe“, informiert ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Scheinwerfer richtig eingestellt sind. Die Scheinwerfer können sich durch Fahrzeugvibrationen oder Stöße (durch Schlaglöcher ausgelöst) verstellen. Darüber hinaus ist auch die Beladung des Fahrzeugs zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Höheneinstellung zu korrigieren. In Folge blenden sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und leuchten die Straße nicht mehr optimal aus. Die richtige Einstellung der Scheinwerfer kann in den österreichweit 91 ARBÖ-Prüfzentren überprüft werden.
Wann darf welches Licht verwendet werden?
Stand- bzw. Begrenzungslicht
Bei abgestellten Fahrzeugen in Stadtgebieten ist diese Beleuchtung vorgeschrieben. Bietet die Umgebung ausreichend Licht (Fahrzeug ist auf 50 Meter sichtbar), braucht man das Standlicht nicht. Gemeinsam mit Fernlicht, Nebelscheinwerfer oder Abblendlicht darf das Begrenzungslicht auch bei Dämmerung oder Nacht verwendet werden.
Tagfahrlicht
In Österreich darf das Licht bei Tag und klarer Sicht verwendet werden, gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Zu beachten gilt, dass in manchen europäischen Ländern das Tagfahrlicht vorgeschrieben ist. Achtung: Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht! Außerdem leuchten ausschließlich die Frontscheinwerfer, die Heckleuchten des Fahrzeugs bleiben bei eingeschaltetem Tagfahrlicht dunkel.
Abblendlicht
In Österreich muss das sogenannte Abblendlicht in Tunneln (außer er ist gut beleuchtet), bei schlechter Sicht beziehungsweise Sichtbehinderungen wie Nebel, Schneefall oder Regen und bei Dämmerung (morgens und abends) und Dunkelheit verwendet werden.
Fernlicht
Das Fernlicht ist in folgenden Situationen vorgeschrieben:
- Bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Witterung erfordert
- Wenn mehr als 50 km/h erlaubt sind und bei Verwendung niemand geblendet wird
- Wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist – daher in diesen Fällen auch im Ortsgebiet
- Für optische Warnzeichen
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer verbreitern den Lichtkegel vor dem Fahrzeug, insbesondere bei starken Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall. Sie dürfen aber nicht als Ersatz für das Abblendlicht verwendet werden.
Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte ist hinten am Fahrzeug angebracht und darf bei starken Sichtbehinderungen wie Nebel, Regen oder Schnee zusätzlich zum Abblendlicht verwendet werden. Zu beachten gilt, dass die Nebelschlussleuchte sehr hell leuchtet und nachfahrende Autofahrerinnen und Autofahrer blenden kann. Auch das Erkennen der Bremslichter wird dadurch erschwert, da der Helligkeitsunterschied gering ist.
Parkleuchten
Parkleuchten sind im Ortsgebiet erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf das Halten oder Parken des Fahrzeugs aufmerksam zu machen.
Quelle APA-OTS am 15. November 2021 um 07:35 Uhr